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Aktuelles
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Liebe Mitglieder,
 
nachstehend die angekündigten weiteren Informationen:
 
Richtlinien für das Tennisspielen im Verein - nach Erlaubnis durch die Landesregierung NRW -
Durchführung des Spielbetriebes mit Corona-Einschränkungen
 
Ab Freitag, den 08.05.2020 ab 15:00 Uhr sind die Plätze geöffnet.
Achtet bitte darauf, dass die Plätze komplett bis an die Begrenzungszäune abgezogen werden und repariert entstandene Löcher auf dem Platz. Da die Plätze bis jetzt nicht bespielt wurden, ist eine besonders gründliche Pflege erforderlich.
 
Hierzu auch folgendes Dokument beachten!
 
Mit der Bitte um Beachtung:
 
Einzelspiele sind erlaubt.
 
Wir bitten euch, spätestens 30 Minuten nach Beendigung eurer sportlichen Aktivitäten die Anlage wieder zu verlassen um eine gewisse Beschränkung der Personenzahl auf unserer Anlage sicherzustellen.
 
Besucher und Gastspieler sind zurzeit nicht erlaubt.
 
Hygiene-Vorschriften und Verhaltensregeln hängen aus und sind zwingend einzuhalten.
 
Desinfektionsmittel sind an den Waschbecken auf der Damen und Herrentoilette bereitgestellt.
 
Die Duschen und Umkleideräume bleiben bis auf weiteres geschlossen.
 
Das Clubhaus ist für die Vereinsmitglieder nicht zugänglich - Ausnahme der Getränkeautomat. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der vorgeschriebene 2 Meter Mindestabstand eingehalten wird.
 
Da das Clubhaus nicht betreten werden darf, hängt eine Liste an den Kühlschränken im Holzhaus aus. BITTE tragt eure Entnahmen an Cola bzw. Wasser in diese Liste ein und zahlt den entstandenen Betrag dann an ein Mitglied der Abteilungsleitung. Dadurch werden Bargeldbestände vermieden.
 
Alle oben beschriebenen Maßnahmen sind ein erster Schritt zur Rückkehr zur Normalität. Daher bitten wir euch, die beschriebenen Vorgehensweisen zu beachten und dazu beizutragen, dass die notwendigen Einschränkungen schnellstmöglich beendet werden können.
 
 
 

Sehr geehrte Vereinsvertreter,

seit dem heutigen Donnerstag sind die Tennisplätze in Westfalen durch das Land NRW wieder freigegeben. Darüber haben wir Sie bereits gestern, unmittelbar nach der Bekanntmachung, in einer kurzen Mail informiert. Das heißt nicht, dass jeder Verein zwangsläufig die Plätze öffnen muss. Entscheidend für die Öffnung ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4):

„Erlaubt ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“

Ordnungsämter können Kontrollen durchführen und bei Nichteinhalten der Maßnahmen die Anlage gegebenenfalls schließen.